#R2G beschließt neues Kita-Gesetz inklusive Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserungen - Koalition räumt frühkindlicher Bildung hohe Priorität ein

Landtag

Der heutige Beschluss des neuen Kindertagesbetreuungsgesetzes im Landtag ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in Thüringen und für den Einstieg in die generelle Beitragsfreiheit in der Bildung. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung mit dem beitragsfreien Kita-Jahr ab 1. Januar 2018 für alle Familien und der Verbesserung des Leitungsschlüssels wurde durch die Regierungsfraktionen weiterentwickelt. Der Mindestpersonalschlüssel für die 3- bis 4-Jährigen wird schrittweise verbessert, die Rechte von Eltern und Kindern im Bereich Transparenz und Mitsprache werden gestärkt. Alle Verbesserungen sind durch den Landeshaushaltsentwurf abgesichert und werden vollständig ausfinanziert.

Der heutige Beschluss des neuen Kindertagesbetreuungsgesetzes im Landtag ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in Thüringen und für den Einstieg in die generelle Beitragsfreiheit in der Bildung. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung mit dem beitragsfreien Kita-Jahr ab 1. Januar 2018 für alle Familien und der Verbesserung des Leitungsschlüssels wurde durch die Regierungsfraktionen weiterentwickelt. Der Mindestpersonalschlüssel für die 3- bis 4-Jährigen wird schrittweise verbessert, die Rechte von Eltern und Kindern im Bereich Transparenz und Mitsprache werden gestärkt. Alle Verbesserungen sind durch den Landeshaushaltsentwurf abgesichert und werden vollständig ausfinanziert.

Der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Torsten Wolf, erklärt dazu: „Mit dem heute beschlossenen Kita-Gesetz wird der Schwerpunkt der Regierungskoalition noch deutlicher. Investitionen in Bildung - von der Kita, über die Schulen bis hin zu den Hochschulen - stärken die Zukunftsfähigkeit Thüringens. Die erreichte Verbesserung des Betreuungsschlüssels der 3- bis 4-jährigen Kinder entspricht den entwicklungspsychologischen Anforderungen dieser Altersgruppe. Wir sind als Fraktion bereit, mit den Trägern weitere Schritte für eine Verbesserung des Personalschlüssels zu beraten. Durch die garantierte Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr beschreiten wir den Einstieg in die generelle Gebührenfreiheit im Bildungsbereich und unterstützen Familien direkt. Dies ist ein gutes Gesetz für mehr Qualität in den Kitas und zur Entlastung von Familien.“

Birgit Pelke, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, führt aus: „Mit der Novelle zeigen wir, dass es möglich und solide finanzierbar ist, sowohl ein beitragsfreies Kita-Jahr und die damit verbundenen finanziellen Entlastungen Thüringer Familien als auch deutliche Verbesserungen bei der Betreuungsqualität in den Einrichtungen auf den Weg zu bringen. Diese beiden Punkte sind für die SPD von zentraler familien- und bildungspolitischer Bedeutung. Sie ermöglichen es uns, den Kita-Bereich kontinuierlich weiterzuentwickeln und weiter zu stärken. Persönlich enttäuscht bin ich von der Haltung der CDU, die offenbar über keinerlei eigenes Konzept für den Kita-Bereich verfügt und sich seit Monaten lediglich in Fundamentalopposition gegen das neue Kita-Gesetz übt. Für eine selbsternannte ‚Regierung in Wartestellung‘ ist das mehr als dürftig.“

Die bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich, erklärt dazu: „Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir einen weiteren wichtigen Teil des Koalitionsvertrages um. Als Grüne sind wir sehr froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss die frühkindliche Bildung umfassend voranbringen. So schaffen wir ein beitragsfreies Kita-Jahr und ermöglichen mehr Personal für Kita und Leitung. Ebenso stärken wir die Kindertagespflege, die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Kindern und die Kita-Fachberatung. Das neue Kita-Gesetz ist ein gutes Signal für alle Eltern, Kinder und Erzieher*innen in Thüringen, denn es beweist auch die Wertschätzung für die überaus wertvolle und gute Bildungsarbeit, die tagtäglich in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege geleistet wird.“