Keine Einkaufsgutscheine mehr für Asylbewerber im Altenburger Land

PM

Altenburg. Für Asylbewerber im Altenburger Land wird das Leben und Einkaufen künftig einfacher. Nachdem Thüringens Innenminister Jörg Geibert jetzt die Regelung gekippt hatte,
wonach Asylbewerber in Thüringen ausschließlich Sachleistungen und Gutscheine zum Einkauf erhalten sollen, können die Kommunen nun frei entscheiden, welche

Form der Leistungsausreichung sie wählen. Ab dem 1. Oktober 2012 erhalten die im Landkreis Altenburger Land lebenden Asylbewerber keine Einkaufsgutscheine mehr, sondern bekommen Bargeld ausgezahlt. Das hat Landrätin Michaele Sojka heute entschieden. Demnach erhalten Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Bargeld in Höhe von monatlich:

Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende Erwachsene) 314,00 €
Regelbedarfsstufe 2 (verheiratete Erwachsene/Lebenspartner) 296,00 €
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene ab 18 ohne eigenen Haushalt) 263,00 €
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche nach dem 14. bis zum 18. Geburtstag) 255,00 €
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder nach dem 6. bis zum 14. Geburtstag) 227,00 €
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder bis zum 6. Geburtstag) 198,00 €

Unterkunft und Hausrat werden in gewohnter Weise vom Landkreis zur Verfügung gestellt. "Eine Ausreichung von Gutscheinen, wie sie bisher in unserem Landkreis stattgefunden hat, ist diskriminierend, weil die Gutscheine nur in bestimmten Geschäften gültig sind und dem Asylbewerber so die Freiheit genommen wird, selbst zu entscheiden, wo er einkauft. Diese Verfahrensweise gehört jetzt glücklicherweise der Vergangenheit an“, so Michaele Sojka. Zudem würde nun, so Sojka weiter, auch der Verwaltungsaufwand in der Kreisverwaltung minimiert.