Pressemitteilung zum OVZ-Artikel vom 01. Juli 2017 „Trotz Wildtierverbots: Zirkus Aeros darf mit Zebras in Altenburg anreisen"

Stadtfraktion Altenburg

Nun ist der Fall eingetreten, auf den unsere Fraktion schon bei der Beschlussfassung zur Änderung der Festplatzbenutzungssatzung hingewiesen hat:

ein wirtschaftliches Unternehmen will in Altenburg seinem Gesellschaftszweck nachgehen und wird durch eine örtliche Satzung (fast) daran gehindert!

Bereits im Januar hat z.B. das Verwaltungsgericht Hannover geurteilt, dass ein kommunal aufgestelltes „Wildtierverbot“ bundesrechtlich nicht zulässig ist. Die Frage des Verbotes wildlebender Tiere in Zirkussen könne nur vom Bundesgesetzgeber geregelt werden, greife in unzulässiger Weise in die Berufsfreiheit ein und stelle eine Ungleichbehandlung von Zirkussen ohne Wildtiere und Zirkussen mit Wildtieren dar.

Überhaupt stellt sich die Frage, was disqualifiziert denn ein Zebra gegenüber anderen Pferden für einen Auftritt im Zirkus? Und was ist denn mit den Watussi-Rindern? Sind das nicht doch Haustiere, wie sie in Ostafrika gehalten werden? Kamele sind schon seit Langem vom Menschen domestiziert worden und werden in vielen Ländern als Haustiere gehalten.

Nun müssen also die Zebras, wahrscheinlich auch die Lamas und Kamele, während der Tierschau irgendwie vor den Blicken der Besucher verborgen werden, statt dass sie sich, ihrer Natur entsprechend, bewegen dürfen. Das versteht doch wirklich kein Mensch!

Der Herr Stadtrechtsdirektor mag ja formal damit Recht haben, dass die Stadt „kein generelles Verbot“ erlassen hat. Praktisch läuft es aber darauf hinaus.

Unsere Fraktion legt großen Wert darauf festzustellen, dass auch wir strikte Verfechter des Tierschutzes sind. Dazu gibt es Gesetze und Verordnungen, welche einzuhalten sind. Verstöße dagegen sind konsequent zu sanktionieren. Und es ist klar geregelt, welche staatliche Ebenen dafür zuständig sind.

Wir erwarten also vom Oberbürgermeister und auch von der Kommunalaufsicht die nochmalige Überprüfung der Festplatzbenutzungssatzung vor dem Hintergrund der bisherigen Urteile zur Aufhebung von kommunalen Wildtierverboten.

Und unsere Fraktion erwartet natürlich vom Bundesgesetzgeber endlich eine klare Entscheidung zum Verbot von Wildtieren in Zirkussen. Interessant wird sein, wie sich die Kandidaten für die Bundestagswahl dazu äußern.

Kati Klaubert
Fraktionsvorsitzende