Pflege bleibt Pflegefall
Zu dem heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz äußert sich Ralf Plötner, Sprecher für Gesundheitspolitik und Pflege der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
„Die beschlossenen Maßnahmen sind ungenügend und bieten keine Lösung für die angespannte Situation in der Pflege. Sie bleibt somit absehbar weiterhin ein Pflegefall.“ Wenn Pflegebedürftige in ihrer Häuslichkeit gepflegt werden, haben sie Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird ab Januar 2024 um 5 Prozent erhöht. Bereits am 1. Juli 2023 werden höhere Beiträge für Versicherte fällig.
"Schon jetzt überlegen Pflegebedürftige, welche Pflegeleistung sie streichen müssen, für welchen Tag sie den Pflegedienst abbestellen, weil das Pflegegeld vorne und hinten nicht reicht. Die Anpassung des Pflegegeldes gleicht nicht einmal die Inflation aus“, stellt Plötner klar.
Auch für Cordula Eger, Sprecherin für Familie und Senioren der LINKEN Landtagsfraktion, ist das neue Gesetz eine große Enttäuschung: „Für pflegende Angehörige sind die Regelungen alles andere als eine Entlastung. Gerade mit Blick darauf, dass die Pflege vor allem durch die Ehepartner:innen, erwachsenen Angehörigen oder Jugendlichen übernommen wird (der Anteil liegt bei 85 Prozent), kommen die neuen Regelungen viel zu kurz. Die Pflegenden haben eine besondere Belastung, da oft die Pflege neben dem Beruf gestemmt wird. Es braucht dringend die Anhebung von Pflegegeld, ambulante Sachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie eine zeitliche und finanzielle Entlastung, um besser sozial abgesichert zu sein.“
Für die Versorgung in Pflegeheimen werden die Entlastungszuschläge erhöht. Allerdings sind diese je nach der Dauer des Aufenthaltes gestaffelt. Von 15 Prozent im ersten Jahr bis hin zu 75 Prozent ab dem vierten Jahr in einem Pflegeheim.
„Es bleibt eine zynische Regelung, zumal es bei dem Eigenanteil für die Versorgungs- und Investitionskosten weiterhin keine Zuschläge gibt. Der monatliche Eigenanteil bleibt trotz Zuschuss weit über 2000 € und der Weg zur Sozialhilfe in Form von "Hilfe zur Pflege" ist vorgezeichnet. Der Ausweg aus diesem Dilemma ist eine solidarische Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen und auch Kapitalerträge diesen Topf füllen", so Plötner abschließend.